Die Preise –

und die Frage: was kostet es mich und wer zahlt was?

Privat / ohne staatliche Unterstützung durch die AHV oder IV: 

Grundsätzlich kann jeder Hörgeräte auf privater Basis kaufen.

 

Mit staatlicher Unterstützung durch die AHV oder IV: 

Wir melden dich für den Bezug von Hilfsmitteln (Hörgeräten) bei deinem Wohnkanton an. Je nach dem geht die Anmeldung an die AHV oder IV. Diese wiederum beauftragt den von dir gewünschten und zugelassenen Hals-Nasen-Ohren-Arzt (HNO-Arzt), dich für die sogenannte Erstexpertise aufzubieten. Diese medizinische Untersuchung beim HNO-Arzt entscheidet dann über den Grad deiner Schwerhörigkeit (wenn du mehr darüber wissen möchtest, kannst du hier die Richtlinien für ORL nachlesen – geht aber schon ziemlich ins Detail). Wird ein vorgegebener Schwellenwert erreicht oder überschritten, steht dir ein finanzieller Zustupf zu.

Noch etwas: wenn du bei deiner Krankenkasse eine Zusatzversicherung abgeschlossen hast, kann es sein, dass sie allenfalls etwas an die Hörgeräte beisteuert. Es lohnt sich hierfür einen Blick in den Versicherungsvertrag zu werfen oder bei der Krankenkasse nachzufragen.

Die AHV-Zuschusspauschalen:

Einseitige (monaurale) Versorgung: CHF 630.00
Beidseitige (binaurale) Versorgung: CHF 1’237.50

Der AHV Zuschuss wird dir alle 5 Jahre gewährt!
Hier gehts zum Merkblatt der AHV:

Die IV-Zuschusspauschalen:

Einseitige (monaurale) Versorgung: CHF 840.00
Beidseitige (binaurale) Versorgung: CHF 1’650.00

Der IV Zuschuss wird dir alle 6 Jahre gewährt!
Hier gehts zum Merkblatt der IV:

Mit staatlicher Unterstützung durch die SUVA oder Militärversicherung (MV):

Wir melden dich für den Bezug von Hilfsmitteln (Hörgeräten) bei deinem Wohnkanton an. Je nach dem geht die Anmeldung an die SUVA oder MV. Diese wiederum beauftragt den von dir gewünschten und zugelassenen SUVA/MV Hals-Nasen-Ohren-Arzt (HNO-Arzt), dich für die sogenannte Erstexpertise aufzubieten. Diese medizinische Untersuchung beim HNO-Arzt entscheidet dann über den Grad deiner Schwerhörigkeit bzw. die Höhe der Zuschüsse der SUVA oder MV. Wird ein vorgegebener Schwellenwert erreicht oder überschritten, steht dir ein finanzieller Zustupf zu.

Noch etwas: wenn du bei deiner Krankenkasse eine Zusatzversicherung abgeschlossen hast, kann es sein, dass sie allenfalls etwas an die Hörgeräte beisteuert. Es lohnt sich hierfür einen Blick in den Versicherungsvertrag zu werfen oder bei der Krankenkasse nachzufragen.

Die SUVA/MV Zuschüsse (einseitig):
Einseitige (monaurale) Standard Versorgung: CHF 1’392.55
Einseitige (monaurale) Komplexe Versorgung: CHF 2’008.60

Der SUVA/MV Zuschuss wird dir alle 6 Jahre gewährt!

Die SUVA/MV Zuschüsse (beidseitig):
Beidseitige (binaurale) Standard Versorgung: CHF 2’175.55
Beidseitige (binaurale) Komplexe Versorgung: CHF 3’200.85

Der SUVA/MV Zuschuss wird dir alle 6 Jahre gewährt!

Willst du mehr darüber erfahren?
Hier geht es zu den Dokumenten der  Medizinaltarif-Kommission (MTK) UVG:

Wir sind transparent mit unseren Preisen

Falls du neugierig auf unsere Preise bist oder wissen möchtest, wieviel dich eine Hörgeräteversorgung mit einem oder zwei Hörgeräten mit Zuschüssen der IV oder AHV kostet, stellen wir dir unsere Preisrechner für die verschiedenen Hersteller zur Verfügung.

Die Berechnung ist ganz einfach:

Hörgerätepreis (=Technik)
(plus falls erwünscht: Optionen zum Hörgerät)

plus

Anpasspauschale (=Dienstleistung)
(plus falls erwünscht: Nachanpasspauschale)

minus

Betrag AHV oder IV (=Zuschüsse)

gleich

 Dein Anteil*.

*hast du eine Krankenkassen-Zusatzversicherung: Kläre doch ab, ob sie sich an deinem Anteil zusätzlich beteiligt.

Hast du Fragen zu diesem Thema?